Unter Darlehen versteht man das Ausborgen von Geld über einen vorher festgelegten Zeitraum. Das klingt zuerst auch nach der Definition von Kredit, allerdings gibt es zwischen den beiden Begriffen einige wesentliche Unterschiede.
Das Darlehen ist typischerweise nur eine Unterform eines Kredites. Der konkrete Vertrag kommt in diesem Falle erst dann zustande, wenn das Geld tatsächlich ausbezahlt wird. Ein Kredit ist grundsätzlich bereits gültig, sobald sich beide Vertragsparteien einig sind (ergo: wenn der Kreditvertrag unterschrieben wird). Zu diesem Zeitpunkt muss jedoch noch kein Geld überwiesen worden sein. Trotzdem besteht bereits ein sogenanntes Schuldverhältnis. Insofern ist jedes Darlehen ein Kredit, aber nicht jeder Kredit ein Darlehen. Auch bei den Laufzeiten und Geldbeträgen gibt es Unterschiede: Während Kredite zumeist für vergleichsweise kleinere Summen auf bis zu 4 Jahre aufgenommen werden, geht es bei Darlehen um große Summen, die über 10 oder sogar rund 40 Jahre zurückgezahlt werden. Aus diesem Grund spielen Darlehens vor allem bei der Immobilienfinanzierung eine Rolle, aber auch bei größeren Anschaffungen im Bereich der Konsumkredite.
Darlehen können auch noch weiter unterteilt werden. Die verschiedenen Variationen unterscheiden sich zumeist in der Art und Weise, wie sie zurückgezahlt werden. Beispielsweise:
Partiarisches Darlehen oder Beteiligungsdarlehen: Hierbei erhält der Darlehensgeber, teilweise zusätzlich zu den Zinsen, einen Anteil vom Unternehmensumsatz oder -gewinn.
Fälligkeitsdarlehen: die gesamte Kreditsumme wird am Ende der Laufzeit in einem Stück zurückgezahlt. Regelmäßige Ratenzahlungen gibt es keine.
Annuitätendarlehen: Eine Kreditart, bei der die Höhe der Rate stets gleichbleibt. Allerdings verschiebt sich über die Laufzeit das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil.
Laufzeitdarlehen: Der Zinsbetrag der gesamten Laufzeit wir in einem Stück zum Kreditbetrag dazugerechnet. Die daraus entstehende Summe wird schließlich abbezahlt.
Privatdarlehen: Werden nicht von der Bank, sondern von Privatpersonen, z. B. aus der Familie oder dem Freundeskreis, gestellt. Auch hier empfiehlt sich, trotz engerer Vertrautheit, in jedem Fall ein schriftlicher Kreditvertrag, in dem der gesamte Inhalt inklusive Zinsen, Laufzeit und Co. festgehalten wird.